Zeit miteinander.
Raum für sich.
Ein Gespräch, eine vertraute Beschäftigung, ein gemeinsam gestalteter Tag: Betreuung bedeutet, den Alltag nicht allein bewältigen zu müssen.

Was Ihnen Freude macht, zählt.
Unsere Betreuungsleistungen richten sich nach den Interessen und Möglichkeiten der Person, die wir begleiten. Es geht nicht um ein festes Beschäftigungsprogramm, sondern um passende Anregung und persönliche Zuwendung.
- Gespräche führen und gemeinsam Zeit verbringen
- Vertraute Interessen und Beschäftigungen aufgreifen
- Bei der Gestaltung und Orientierung im Alltag unterstützen
- Soziale Kontakte und gemeinsame Aktivitäten fördern
Das kann beispielsweise gemeinsames Lesen, ein Spiel oder ein Spaziergang sein. Was im Einzelfall möglich und gewünscht ist, besprechen wir vorab.
Auch Angehörige brauchen Freiräume.
Wer begleitet und pflegt, trägt Verantwortung. Regelmäßige Unterstützung kann helfen, eigene Termine wahrzunehmen und den Alltag besser zu organisieren. Wir besprechen mit Ihnen, welche Betreuungszeiten und Aufgaben entlasten würden.
Wenn eine Pflegeperson zeitweise ausfälltDer Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
Für Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, beträgt der Entlastungsbetrag im Jahr 2026 bis zu 131 Euro monatlich. Er ist zweckgebunden und dient der Erstattung geeigneter Leistungen – nicht der freien Auszahlung.
Welche unserer vereinbarten Leistungen darüber abgerechnet werden können und welches Budget Ihnen noch zur Verfügung steht, sollte vor Beginn mit der Pflegekasse geklärt werden. Für die Nutzung gelten je nach Leistungsart und Pflegegrad unterschiedliche Voraussetzungen.
Stand: 28. September 2026. Mehr zum Entlastungsbetrag beim Bundesgesundheitsministerium.
