Pflegekasse
Für pflegebedingte Unterstützung können beispielsweise Pflegesachleistungen oder der Entlastungsbetrag infrage kommen. Pflegegrad, Leistungsart und noch verfügbares Budget sind entscheidend.
Wenn Pflege zum Thema wird, kommen viele Entscheidungen zusammen. Wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte überschaubar zu machen.
Vielleicht fallen alltägliche Handgriffe schwer. Vielleicht steht eine Entlassung aus der Klinik bevor. Oder Angehörige brauchen Unterstützung. Für eine erste Anfrage genügt eine allgemeine Beschreibung – Sie müssen keine passende Leistungsbezeichnung kennen.
Wir sprechen mit Ihnen über Wohnort, gewünschten Beginn und benötigte Hilfe. Dabei prüfen wir auch, welche Versorgung wir im Rahmen unserer Kapazitäten anbieten können. Auf Wunsch und mit Zustimmung der betroffenen Person beziehen wir Angehörige ein.
Je nach Situation spielen ein Pflegegradbescheid, eine ärztliche Verordnung oder Unterlagen der Kasse eine Rolle. Ein Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der Pflegekasse gestellt. Diese veranlasst die Begutachtung und entscheidet über den Pflegegrad.
Vor Beginn müssen Leistungen, Kosten, mögliche Eigenanteile und organisatorische Abläufe klar sein. Fragen Sie nach, wenn etwas unverständlich bleibt. Erst auf dieser Grundlage wird die Versorgung abgestimmt.
Die Finanzierung richtet sich nach der Leistungsart und Ihrem persönlichen Anspruch. Ein Pflegegrad bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Kosten gedeckt sind.
Für pflegebedingte Unterstützung können beispielsweise Pflegesachleistungen oder der Entlastungsbetrag infrage kommen. Pflegegrad, Leistungsart und noch verfügbares Budget sind entscheidend.
Bei medizinisch notwendiger, ärztlich verordneter häuslicher Krankenpflege kann die Krankenkasse zuständig sein. Voraussetzungen, Genehmigung und mögliche Zuzahlungen sind gesondert zu prüfen.
Nicht gedeckte oder zusätzlich gewünschte Leistungen können selbst zu zahlen sein. Lassen Sie sich den vereinbarten Umfang und mögliche Eigenanteile verständlich erläutern.
Allgemeine Orientierung, keine individuelle Leistungszusage. Maßgeblich sind die Prüfung Ihrer Kasse und die konkrete Vereinbarung. Weitere Informationen: Pflegesachleistungen und häusliche Krankenpflege.

Sie haben noch keinen Pflegegrad? Ein Angehöriger ist unsicher, ob Hilfe nötig ist? Im ersten Gespräch geht es zunächst darum, Ihre Situation zu verstehen.
02064 43 79 858